Schritte zur Zulassung eines österreichischen Fahrzeugs in Spanien


1) Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
In allen Fällen benötigen Sie folgende Dokumente:
- Den Kaufvertrag des Autos
- Das technische Datenblatt
- Die lokale Meldebescheinigung („Padrón“)
- NIE/DNI
- Reisepass
- DUA (Für Fahrzeuge, die von außerhalb der EU kommen)
- Original-Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs (aus Österreich)
- Konformitätsbescheinigung (COC / Übereinstimmungsbescheinigung)
- Je nach Sprache kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
Es gibt 3 Szenarien:
Sie haben Ihren Wohnsitz in Spanien und haben ein Auto in Österreich gekauft
Es werden keine weiteren Unterlagen benötigt.
Spanier, die mit einem Auto aus Österreich nach Spanien zurückkehren
Sie benötigen eine Konsulatsbescheinigung (Abmeldebescheinigung) oder einen Nachweis des Wohnsitzes in Österreich der letzten 2 Jahre.
Ausländer, die mit ihren Fahrzeugen nach Spanien ziehen
Das erforderliche Dokument ist eine Wohnsitzwechsel-Bescheinigung.
Wie man den Status „Wohnsitzwechsel“ (Change of Residency) erlangt.
Wenn Sie als Ausländer mit Ihren Fahrzeugen nach Spanien ziehen, benötigen Sie:
- Ein Jahr Besitz des Fahrzeugs im Herkunftsland.
- Sie müssen weniger als ein Jahr vor dem Fahrzeugimport in der spanischen Gemeinde („Padrón“) gemeldet sein.
2) Bestehen der technischen Hauptuntersuchung des Fahrzeugs
Sobald wir die notwendigen Unterlagen haben, um mit der Zulassung del österreichischen Autos in Spanien fortzufahren, ist der nächste Schritt das Bestehen der Hauptuntersuchung. In Spanien ist diese als ITV (Inspección Técnica de Vehículos) bekannt.
Selbst wenn das ausländische Auto die technische Untersuchung in seinem Herkunftsland bereits bestanden hat, ist die technische Untersuchung des Fahrzeugs in Spanien obligatorisch und notwendig.
*Aus Ländern außerhalb der EU importierte Autos erfordern möglicherweise einige Anpassungen des Fahrzeugs, um die ITV zu bestehen.


Wie berechnet man die Zulassungssteuer für Autos in Spanien?
Die Höhe der Zulassungssteuer für ein ausländisches Auto in Spanien hängt von den Eigenschaften des Fahrzeugs und der Provinz ab, in der es zugelassen wird.
- 0 %: Ausländische Autos mit CO2-Emissionen von weniger als oder gleich 120 g/km
- 4,75 %: Ausländische Autos mit CO2-Emissionen von mehr als 120 und weniger als 160 g/km
- 9,75 %: Ausländische Autos mit CO2-Emissionen von größer als oder gleich 160 und weniger als 200 g/km
- 14,75 %: Ausländische Autos mit CO2-Emissionen de 200 g/km oder mehr

4) Kfz-Steuer (Road tax)
Hierfür müssen Sie sich an die Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde wenden, in der der Fahrzeughalter gemeldet ist.
5) Erhalt von temporären Kennzeichen
Wenn Sie Ihr Auto fahren möchten, während die Zulassung des österreichischen Fahrzeugs in Spanien bearbeitet wird, müssen temporäre Kennzeichen, bekannt als „grüne Kennzeichen“, beantragt werden. Diese Schilder ermöglichen es dem Fahrzeug, auf spanischem Staatsgebiet zu verkehren, während die endgültigen Kennzeichen bearbeitet werden.
Wie beantragt man eine temporäre Zulassung für ein ausländisches Auto in Spanien?
- Antragstellung auf dem offiziellen DGT-Formular
- Zahlung der entsprechenden Gebühr (20,20 €)
- Identifikationsnachweis des Eigentümers und der an den temporären Kennzeichen interessierten Partei.

Kosten für die Zulassung eines österreichischen ausländischen Autos in Spanien
Wie viel kostet es, ein ausländisches Auto in Spanien zuzulassen? Der Preis für den kompletten Service zur Zulassung eines ausländischen Autos in Spanien liegt bei ca. 1.590 €, während die Anforderung dieser Dienstleistungen ohne ITV den Preis für unseren Fahrzeugzulassungsservice in Spanien auf 1.100 € senken würde.

