WICHTIG VOR DEM IMPORT IHRES AUTOS AUS DEN USA/KANADA NACH SPANIEN
Wenn es sich nicht um einen Oldtimer (über 30 Jahre) handelt, können amerikanische/kanadische Fahrzeuge mit einem Zulassungsdatum vor 2015 nicht zugelassen werden, es sei denn, es handelt sich um einen Umzug. Aus EU-Ländern importierte Autos sind von der Zahlung der MwSt. befreit.
Wie hoch ist die Zollgebühr für Fahrzeuge in Spanien bei gewerblichem Import?
Vor der Zulassung eines ausländischen Autos in Spanien OHNE Wohnsitzwechsel müssen die entsprechenden Einfuhrabgaben beim Zoll entrichtet werden.
Die Einfuhrabgaben und Steuern für ein ausländisches Fahrzeug in Spanien entsprechen dem Zeitwert (Valor Venal) x 33,1 %
Langsame Methode: Zeitwert: 97.692 €, für Zollgebühr (10 %), 97.692 € x 10 % = 9.769 €, Wert für die Berechnung der MwSt.: 97.692 € + 9.769 € = 107.461 €, bei Anwendung von 21 % MwSt., 22.566 €. Steuern insgesamt: 9.769 € + 22.566 € = 32.335 €
Schnelle Methode: Zeitwert: 97.692 €, mal 33,1 %, Steuern insgesamt: 32.336 €
Berechnung der Einfuhrsteuern für Fahrzeuge in Spanien
Der beim Zoll zu zahlende Betrag beträgt 10 % Zollgebühren auf den Zeitwert (Valor Venal) des Fahrzeugs sowie zusätzlich 21 % MwSt. Der Fahrzeugwert wird mithilfe der Tabellen des BOE berechnet, aus denen auch der Zeitwert hervorgeht (aktueller Zeitwert, nicht der Neuwert des Fahrzeugs).
Der ungefähre Betrag der Einfuhrabgaben ergibt sich aus der Multiplikation des Zeitwerts des Autos mit 33,1 %.
Auf den Zeitwert wird eine Gebühr von 10 % erhoben, und dieser Betrag wird anschließend zum Fahrzeugwert addiert, um die Steuern von 21 % zu berechnen.
Die MwSt. wird auf den Fahrzeugwert zuzüglich der Zollgebühren berechnet.
Einfuhrsteuern für einen BMW M5
Laut den Tabellen des Finanzministeriums (aktualisiert für 2026) beträgt der Wert eines im November 2022 zugelassenen BMW M5 Competition xDrive 117.700 €.
Ein BMW aus dem Jahr 2022 hat einen Wert von 65 % seines ursprünglichen Wertes, daher hat der BMW M5 einen Zeitwert (Valor Venal) von 76.505 €. Für dieses Auto würden folgende Einfuhrsteuern als Zollgebühr (10 %) anfallen:
76.505 € x 10 % = 7.650 €
Anschließend wird der MwSt.-Betrag (21 %) zum Fahrzeugwert zuzüglich der Zollgebühr addiert:
76.505 € + 7.650 € = 84.155 € * 21 % = 17.673 €

Tabellen des Finanzministeriums für die Einfuhrsteuer in Spanien
Sie können hier die Tabellen des Finanzministeriums (Hacienda) herunterladen, in denen Sie die im Folgenden erklärten Informationen finden.
Das heruntergeladene PDF umfasst insgesamt 2.104 Seiten mit verschiedenen Tabellen.
Der Anhang 1 enthält ab Seite 4 den geschätzten Wert jedes Fahrzeugs, gruppiert nach Marke, beginnend mit den Fahrzeugen der Marke Abarth.
Der Wert, der in der Spalte ganz rechts steht, ist der Nominalwert jedes Fahrzeugs, also der geschätzte Preis, wenn es in diesem Jahr gekauft würde.
Wenn das Fahrzeug älter als 1 Jahr ist, müssen Sie dessen Wertminderung berechnen, wodurch sich sein Nominalwert auf den Zeitwert (Valor Venal) reduziert (der aktuelle Wert, ebenfalls laut Finanzministerium).
Beispiele für die Einfuhrsteuer von Autos in Spanien
Honda CR-V 2.2i DTEC Lifestyle NAVI
Laut den Tabellen des Finanzministeriums hat ein Honda CR-V 2.2i DTEC Lifestyle NAVI einen Wert von 31.000 €. Wenn das Auto im Mai 2020 gekauft oder erstmals zugelassen wurde, ist es zwischen 5 und 6 Jahre alt, sodass sein Zeitwert (Valor Venal) bei 65 % liegt, was bedeutet, dass es weniger als die Hälfte seines Nominalwerts wert ist.
Zeitwert des Honda CR-V aus dem Jahr 2020: 31.000 € x 65 % = 20.150 €.
Dazu addieren wir 10 % Zollgebühr, 2.015 €, und dieser Betrag wird zum Zeitwert hinzugerechnet, um die 21 % MwSt. zu berechnen: (20.150 € + 2.015 €) x 21 % = 4.654 € MwSt.
Steuern insgesamt = 2.015 + 4.654 = 6.669 €
In Anhang IV, auf Seite 2104, wird die Wertminderung von Fahrzeugen basierend auf dem Datum ihrer Erstzulassung angegeben.
| Zugelassen im | Prozentsätze |
| Ab dem (einschließlich) | 100 % |
| Zwischen dem | 87 % |
| Zwischen dem | 77 % |
| Zwischen dem | 71 % |
| Zwischen dem | 65 % |
| Zwischen dem | 59 % |
| Zwischen dem | 53 % |
| Zwischen dem | 48 % |
| Zwischen dem | 43 % |
| Mehr als 9 Jahre, bis zu 10 | 38 % |
| Mehr als 10 Jahre, bis zu 11 | 33 % |
| Mehr als 11 Jahre, bis zu 12 | 29 % |
| Mehr als 12 Jahre | 25 % |
Berechnung der Einfuhrsteuern für Fahrzeuge in Spanien
Der ungefähre Betrag der Einfuhrabgaben ergibt sich aus der Multiplikation des Zeitwerts (Valor Venal) des Autos mit 33,1 %.
Der Zeitwert eines Fahrzeugs wird durch die Tabellen der Steuerbehörde (Agencia Tributaria) bestimmt.
Auf den Zeitwert wird eine Gebühr von 10 % erhoben, und dieser Betrag wird anschließend zum Fahrzeugwert addiert, um die Steuern von 21 % zu berechnen.
Die MwSt. wird auf den Fahrzeugwert zuzüglich der Zollgebühren berechnet.
Die Importkosten für ein ausländisches Fahrzeug entsprechen dem Zeitwert x 33,1 %.
